Wichtige arbeitsrechtliche Informationen für Zeitarbeitnehmer – Kündigungsschutz, Arbeitsverträge und Arbeitnehmerrechte


Zeitarbeit, auch Leiharbeit genannt, bietet Flexibilität sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Allerdings gibt es einige Besonderheiten im Arbeitsrecht, die für Zeitarbeitnehmer von großer Bedeutung sind. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Aspekte, die speziell für die Zeitarbeit relevant sind, wie Kündigungsschutz, Arbeitsverträge und Arbeitnehmerrechte.

1. Kündigungsschutz in der Zeitarbeit: Ihre Rechte als Leiharbeitnehmer

Auch als Zeitarbeitnehmer genießen Sie Kündigungsschutz, allerdings gibt es spezifische Regelungen, die Sie kennen sollten:

  • Kündigungsfristen: Die Kündigungsfristen für Zeitarbeitnehmer entsprechen grundsätzlich den allgemeinen Regelungen des Arbeitsrechts. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen (nicht dem Einsatzbetrieb) abgeschlossen wird. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Kündigung durch den Verleiher: Wenn das Zeitarbeitsunternehmen das Arbeitsverhältnis kündigt, gilt auch hier das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), sofern der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Verleiher darf nicht willkürlich kündigen, sondern muss sozial gerechtfertigte Gründe anführen.
  • Einsatzende und Kündigung: Das Ende eines Einsatzes bei einem Entleihunternehmen bedeutet nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Das Zeitarbeitsunternehmen muss versuchen, einen neuen Einsatz für den Arbeitnehmer zu finden. Erst wenn dies nicht möglich ist, könnte eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht kommen.

2. Arbeitsverträge in der Zeitarbeit: Besondere Merkmale

Der Arbeitsvertrag ist in der Zeitarbeit von zentraler Bedeutung, da er das Verhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Verleiher (Zeitarbeitsfirma) regelt:

  • Dreiecksverhältnis: Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen. Der Einsatzort ist ein Dritter, der Entleihbetrieb. Das führt zu einem Dreiecksverhältnis, in dem das Zeitarbeitsunternehmen der offizielle Arbeitgeber bleibt.
  • Befristung: Arbeitsverträge in der Zeitarbeit können befristet oder unbefristet sein. Viele Zeitarbeitsverträge sind zunächst befristet, was für den Arbeitnehmer eine gewisse Unsicherheit bedeuten kann. Allerdings gelten auch hier die gesetzlichen Regelungen zur Befristung.
  • Equal Pay: Nach dem sogenannten „Equal Pay“-Prinzip haben Zeitarbeitnehmer nach einer gewissen Einsatzdauer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter des Entleihunternehmens. Diese Regelung greift nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im gleichen Unternehmen.
  • Einsatzort und Aufgaben: Der Arbeitsvertrag sollte klar regeln, in welchem Umfang und für welche Art von Tätigkeiten der Arbeitnehmer eingesetzt werden kann. Flexibilität ist in der Zeitarbeit üblich, doch es muss eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Einsatzgebiete erfolgen.

3. Arbeitnehmerrechte in der Zeitarbeit: Ihre Schutzrechte

Als Zeitarbeitnehmer haben Sie die gleichen grundlegenden Rechte wie festangestellte Arbeitnehmer. Es gibt jedoch einige Besonderheiten und zusätzliche Regelungen:

  • Urlaubsanspruch: Zeitarbeitnehmer haben denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie festangestellte Mitarbeiter. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den Bestimmungen im Arbeitsvertrag oder nach dem für den Zeitarbeitstarifvertrag geltenden Urlaubsregelungen.
  • Arbeitszeit: Die Regelungen zur Arbeitszeit gelten auch für Zeitarbeitnehmer. Das bedeutet, dass Höchstarbeitszeiten und Pausenregelungen eingehalten werden müssen. Zeitarbeitnehmer haben zudem Anspruch auf Überstundenzuschläge, falls diese vertraglich oder tariflich vorgesehen sind.
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Auch als Zeitarbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese erfolgt durch das Zeitarbeitsunternehmen, nicht den Entleihbetrieb. Nach sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
  • Weiterbildung und Qualifizierung: Viele Zeitarbeitsunternehmen bieten Weiterbildungsmöglichkeiten an, um die Qualifikationen ihrer Mitarbeiter zu verbessern und deren Einsatzmöglichkeiten zu erweitern. Nutzen Sie diese Angebote, um Ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
  • Schutz vor Diskriminierung: Zeitarbeitnehmer sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung sind auch im Rahmen der Zeitarbeit unzulässig.

Fazit

Zeitarbeit bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Als Zeitarbeitnehmer ist es wichtig, Ihre arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten zu kennen, um sicher und erfolgreich in dieser Beschäftigungsform zu agieren. Verstehen Sie die Besonderheiten beim Kündigungsschutz, die Regelungen zu Arbeitsverträgen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer, um sich bestmöglich zu schützen und Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Wenn Sie unsicher sind, scheuen Sie nicht davor zurück, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Position zu stärken.

Sie suchen nach neuen Perspektiven?

Entdecken Sie unsere aktuellen Stellenangebote und finden Sie die passende Position für Ihre berufliche Zukunft! Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren.

„Persönlichkeiten werden nicht durch schöne Reden geformt, sondern durch Arbeit und eigene Leistung.“
– Albert Einstein –